Wo müssen sich die geflüchteten Menschen aus der Ukraine melden?

Sowohl Menschen mit einem ukrainischen Pass als auch Menschen aus anderen Ländern, die sich bis zum 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben, müssen sich nicht beim Ausländeramt melden. Sie dürfen legal visafrei einreisen und sich in Deutschland an einem selbstgewählten Ort aufhalten. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 23.05.2022. Allerdings bittet die Gemeinde Roetgen darum, sich im Einwohnermeldeamt zu melden.
https://www.staedteregion-aachen.de/de/navigation/aemter/auslaenderamt-a-33/ukraine-krieg

Woher bekommen die Menschen rasch günstige Kleidung?

Es gibt sehr gute, günstige Kleidung in Second-Hand-Geschäften, vor allem zu empfehlen sind

Sprachkurse für Menschen aus der Ukraine

Die VHS Aachen bietet kostenlose Deutschkurse für Geflüchtete aus der Ukraine an. Allerdings ist die Anfrage groß und es kann Wartelisten geben. Information und  Anmeldung über vhs(at)mail.aachen.de oder telefonisch 0241-4792-111 oder im Kundenzentrum der VHS am Bushof (Peterstraße 21–25, 52062 Aachen).

Eine andere Möglichkeit ist das kostenlose vhs-Lernportal, mit der man die deutsche Sprache selbst lernen kann:

vhs-Lernportal – Willkommen im vhs-Lernportal.

Wie bekomme ich einen Dolmetscher? 
  1. Das Kommunale Integrationszentrum StädteRegion Aachen (KI) organisiert die Dolmetschersuche. Der Link dazu ist unten angegeben. 
  2. Verfügbare Sprachen sind: Ukrainisch, Arabisch, Französisch, Kurmanci, Farsi, Benin, Yoruba, Lingula, Bulgarisch, Albanisch, Spanisch, Russisch, Dari. 
  3. Der Antrag muss möglichst 8 Tage vor dem Dolmetschertermin gestellt werden. 
  4. Der Antrag muss über ein Online-Webformular gestellt werden. (Verwenden Sie den Link unten)
  5. In der Anfrage müssen Sie das Datum, die Uhrzeit, die Adresse des Treffens + den Namen des Begünstigten + den Namen des Vermittlers, E-Mail usw. angeben.
  6. Nach Bearbeitung Ihrer Anfrage bestätigt KI Ihnen und dem Dolmetscher per E-Mail, dass ein Übersetzer für Ihren Termin gebucht wurde.
  7. Nach Abschluss des Dolmetschereinsatzes soll der Antragsteller den erfolgreichen Abschluss des Dolmetschereinsatzes für die Rechnungsstellung abzeichnen.
  8. In Notfällen: 
    •  Jan Röder (Amtsleitung) 0241-5198-4600 jan.roeder@staedteregion-aachen.de 
    •  Tobias Keutgen                 0241-5198-4610 tobias.keutgen@staedteregion-aachen.de
  9. Der Weblink zum Kommunalen Integrationszentrum StädteRegion Aachen (KI)

.https://formulare.staedteregion-aachen.de/metaform/Form-Solutions/?5&releaseUserId=05354000-0001-0000&releaseID=5e171e7ce4b0f603efe4eb1d&releaseOrganizationID=05354000-0001&assistant=KFAS_A46_001&translation=false&storable=true&fileUrl=https%253A%252F%252Fformulare.staedteregion-aachen.de%252Fmetaform%252FForm-Solutions%252Fsid%252Fassistant%252F5e171e7ce4b0f603efe4eb1d&oID=05354000-0001&kdnr=05354000-0001 

Wenn Sie Rechtsberatung benötigen.

Wenn Sie rechtliche Hilfe oder Rechtsberatung benötigen, können Sie sich an das Amtsgericht Monschau wenden:

https://www.ag-monschau.nrw.de/aufgaben/abteilungen/Beratungshilfe/index.php#:~:text=B%C3%BCrgerinnen%20und%20B%C3%BCrger%2C%20die%20die,gerichtlichen%20Verfahrens%20rechtlich%20beraten%20lassen

Leistungen für Bildung & Teilhabe (Anträge)

Sie benötigen einen Zuschuss für eine Klassenfahrt? Oder für den Verein? Junge Erwachsene und Kinder bzw. Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, können zusätzlich Leistungen beantragen:

Zu Ausflügen und Gemeinschaftsfahrten der Schulen und Kindertageseinrichtungen, zu Schulbedarf, Lernförderung, Schülerbeförderung, Mittagessen in Kindergarten, Hort oder Schule sowie Teilhabe an Sport und Kultur.

Familien, die Arbeitslosengeld II erhalten, wenden sich bitte an das zuständige JobCenter.

Alle anderen Leistungsberechtigten beantragen Leistungen beim Fachbereich Soziales und Integration über unsere Anträge in den Downloads.

https://serviceportal.aachen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/4440/show

Weiterbewilligungsantrag Dokument.
  1. Der Weiterbewilligungsantrag WBA ist ein Dokument, das dem Flüchtling alle 6 Monate frühzeitig vom Job center zugeschickt wird.
  2. Wichtig:  die Nummer der Bedarfsgemeinschaft (BG Nummer). Diese Nummer muss im Formular verwendet werden.
  3. Dieses Dokument ist notwendig, um Leistungen vom Jobcenter zu erhalten. Wird es nicht
    fristgerecht und komplett eingereicht , stoppen die Zahlungen vom Jobcenter .
  4. Der Leistungsberechtigte muss  hier ein Formular ausfüllen und an das Jobcenter zurücksenden. (Es kann auch online ausgefüllt werden oder sogar selbst herunterladen und ausgedruckt werden.)
  5. Zu diesem Antrag muss zwingend auch  die Anlage VM ausgefüllt  und mit eingereicht werden. Bitte auf der Rückseite immer die eigene  iban Nummer eintragen ! 
  6. Kopien von den Kontoauszügen der letzten 3 Monate müssen ebenfalls eingereicht werden.  Bitte keine Originale einreichen .
  7. Die ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen werden an das Jobcenter gesendet.  (Jobcenter Hauptstraße,95 52152 Simmerath )
  8. Sie können auch eingescannt (keineFotos) und per E-Mail (Jobcenter-Aachen.659@jobcenter-ge.de) an das Jobcenter gesendet werden, bitte nicht die die BG Nummer  in der Betreff Zeile  vergessen.  Das ist wichtig um den Vorgang direkt zuzuordnen .
  9. Sie können auch das Online-Verfahren nutzen  und über das Internet  Portal  Dateien hochladen. Hier benötigt man allerdings die Zugangsdaten, die man  man sich vom Jobcenter  zusenden lassen kann. 

Wie kommt man an Elterngeld.
  1. Um das Elterngeld zu erhalten, muss man sich an die Städteregion Aachen wenden.
  2. Man müss montags oder mittwoch von 8:00 bis 13:00 Uhr unter 0241-51985708 anrufen, um einen Termin zu vereinbaren.
  3. Der Treffpunkt ist in der Trierer Straße, 1 – 52078 Aachen. (Diskussion nicht per Telefon)
  4. Nach Besuch zum Termin an Trierer Straße  wird ein Beweis Antrag gestellt.
  5. Dieser Beweis Antrag ist beim Jobcenter einzureichen.
  6. Weitere Informationen zu den zugeteilten Beträgen:

Wie kommt man an Kindergeld.
  1. Die Aufenthaltserlaubnis muss mindestens für 6 Monate eine Erwerbstätigkeit erlauben. 
  2. Der Elternteil, der den Antrag stellt, hält sich in Deutschland auf.
  3. Das Kind hält sich in Deutschland oder einem anderen Staat der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz auf. 
  4. Für jedes Kind: jeweils 250 Euro.
  5. Damit die Familienkasse Ihren Antrag prüfen kann, brauchen Sie folgende Unterlagen: 
    • Aufenthaltserlaubnis von Ihnen und dem Kind, für das Sie Kindergeld beantragen. 
    • Einen Nachweis darüber, wo sich Ihr Kind aufhält, zum Beispiel die Registrierung bei der Ausländerbehörde oder eine Bescheinigung der Stelle, die sich um die Kinderbetreuung kümmert. 
  6. Füllen Sie dafür folgende Formulare aus: 
  7. Für das Dokument Antrag auf Kindergeld: 
    • Steuer-ID-Nummer: Nummer, die das Finanzamt dem Kind zuteilt. 
    • Kindergeldnummer: Nummer, die nach der ersten Anfrage vergeben wird. 
    • Feld 5: Alle Kinder, für die bereits Kindergeld gezahlt wurde, sind anzugeben. 
    • Feld 6: Sie müssen das Kind angeben, für das Kindergeld beantragt wird. 
  8. Für das Anlage Art Dokument:
    • wenn das Kind an einer Schule angemeldet ist, müssen Sie eine Schulbescheinigung beifügen 
  9. Wenn der Elternteil Rentner ist und das Kind noch Kindergeld beziehen kann, muss ein neuer Antrag auf den Namen des Kindes gestellt werden. (Das Kind kann eine Vollmacht erteilen, wenn das Kindergeld an die Eltern weitergezahlt werden soll.)
  10. Wenn das Kind 18 Jahre alt wird, muss ein neuer Antrag (mit der Kindergeldnummer) gestellt werden. 
Sie müssen Dokumente ausdrucken und haben keinen Drucker. Wir können Ihnen helfen helfen!

Folgendes ist zu tun:

  1. Senden Sie Ihr Dokument (Text, PDF, Tabelle usw.) an folgende Adresse: fluechtlingroetgen@gmail.com
  2. Gehen Sie zum  Café Miteinander (jeden Mittwochs von 16 – 19 Uhr im Keller der alten Schule – Hauptstraße 95 – Roetgen)

Dort können wir Ihre Dokumente ausdrucken.